AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Appartement Deli106

Stand: 1. Juli 2025

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Appartements Deli106 zu Beherbergungszwecken sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Appartements sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Zustandekommen des Mietvertrages

Mit der Buchungsanfrage gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung bestätigt und die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden.

Eine gesonderte schriftliche Unterzeichnung des Mietvertrages ist nicht erforderlich.

Mit Zahlung der Anzahlung erkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht gesondert ausgewiesen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Appartement bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung des Appartements sowie für weitere von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.

Wünscht der Gast nachträglich Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Personen, der gebuchten Leistungen oder der Aufenthaltsdauer und stimmt der Vermieter diesen Änderungen zu, können die Preise entsprechend angepasst werden.

Der Gast zahlt bei Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises. Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens bei Anreise in bar oder per Überweisung zu zahlen.

Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Bei Verbrauchern betragen diese 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei erforderlichen Mahnungen kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe von 2,50 € pro Mahnung verlangen, sofern der Gast die Mahnung zu vertreten hat.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Der Gast kann gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

In Ausnahmefällen stellt der Vermieter einen Parkplatz im Hof hinter verschlossenem Tor gegen ein Entgelt von 10,00 € pro Nacht und Kraftfahrzeug zur Verfügung. Für den Funksender ist eine Kaution in Höhe von 200,00 € zu leisten.

IV. Kaution

Bei Anreise ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu leisten. Die Kaution kann in bar oder nach vorheriger Vereinbarung per Überweisung gezahlt werden.

Die Kaution dient der Absicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen Beschädigungen des Appartements oder Inventars, verlorener Schlüssel oder außergewöhnlicher Verschmutzung.

Sofern keine Schäden oder sonstigen Ansprüche des Vermieters bestehen, wird die Kaution spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Abreise vollständig zurückerstattet.

Bestehen berechtigte Ansprüche des Vermieters, ist der Vermieter berechtigt, diese mit der Kaution zu verrechnen. Ein verbleibender Restbetrag wird unverzüglich ausgezahlt.

V. Rücktritt des Gastes, Stornierung und Nichtanreise

Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail.

Sofern zwischen Vermieter und Gast ein kostenfreier Rücktritt bis zu einem bestimmten Termin vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Termin ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters vom Vertrag zurücktreten.

Nach Ablauf eines vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermins oder, sofern kein solcher Termin vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Zeitpunkt der Stornierung. Stornierungskosten

Bis 21 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Mietpreises

Ab 20 Tage bis 1 Tag vor Anreise. 90% des vereinbarten Mietpreises

Am Anreisetag, nach Mietbeginn oder bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Mietpreises

Stornierungskosten werden nur auf die reine Übernachtungsrate erhoben, nicht auf gesonderte Zusatzleistungen, und nur insoweit, als das Appartement nicht anderweitig vermietet werden kann.

Der Vermieter wird ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung auf die Stornierungskosten anrechnen.

Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

VI. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • das Appartement unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde;
  • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Nutzung des Appartements den ordnungsgemäßen Ablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters gefährden kann;
  • eine unzulässige Unter- oder Weitervermietung oder eine Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken erfolgt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht dem Gast kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit der Rücktritt nicht vom Vermieter zu vertreten ist.

VII. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

Das Appartement steht dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

Anreisen sind grundsätzlich zwischen 15:00 Uhr und 24:00 Uhr möglich. Eine frühere Anreise ist nach vorheriger Absprache möglich, sofern das Appartement bereits gereinigt und bezugsfertig ist.

Anreisen nach 20:00 Uhr müssen dem Vermieter im Voraus angezeigt werden. Der Vermieter kann in diesem Fall eine Absicherung durch Vorauskasse verlangen.

Kann der Gast aufgrund verspäteter Anreise das Appartement nicht mehr beziehen, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, sofern der Vermieter die verspätete Anreise nicht zu vertreten hat.

Am vereinbarten Abreisetag sind das Appartement und sämtliche Schlüssel spätestens um 11:00 Uhr zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für die zusätzliche Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Tagespreises und ab 18:00 Uhr 100% des vollen Tagespreises berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

VIII. Haftung des Vermieters und des Gastes

Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

Soweit dem Gast ein Kraftfahrzeugstellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für Schäden an abgestellten oder rangierten Fahrzeugen sowie deren Inhalt haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Eine Nachsendung erfolgt auf Wunsch und gegen Entgelt.

Für liegengelassene oder verlorene Sachen haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Fundsachen werden für eine angemessene Zeit verwahrt und können auf Wunsch gegen Entgelt nachgesendet werden.

Der Gast haftet für Schäden am Appartement, am Inventar sowie für den Verlust von Schlüsseln, soweit diese von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht wurden.

Im Appartement gilt Rauchverbot. Bei Verstößen kann der Vermieter Ersatz der hierdurch verursachten Schäden verlangen, insbesondere Kosten für Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung und Mietausfall.

IX. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Gastes werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, nur verarbeitet, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Beherbergungsvertrages erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Vermieters.

X. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Buchungsbestätigung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt ebenfalls der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Leipzig, 1. Juli 2025

 


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